E-Rechnung vs. EDI
Informationen der Global EDI GmbH über XRechnungen für kleine und mittlere Handelsunternehmen.
Hinweis: Alle Informationen vorbehaltlich von gesetzlichen Änderungen, anderen Rechtsauffassungen und Irrtümern!
Details
E-Rechnung
Was ist eine E-Rechnung?
- Digital
- Struktuierte Form
- Machinenlesebar
- Medienbruchfreie Verarbeitung
- PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung
Ein Klassisches Format ist die EDIFACT INVOIC (EDI), die seit Jahren vom Finanzamt anerkannt wird.
CEN-Norm EN 16931Handout ladenCEN-Norm EN 16931
Die EU-Gesetzgebung hat die E-Rechnung in der Norm EN 16931 geregelt.
- Richtlinie 2014/55/EU
- Festlegung auf XML
- Semantisches Datenmodell
- Definition der Kernelemente
- Nach UStG erforderlichen Angaben vollständig extrahierbar
- Möglichkeit der Core Invoice Usage Specification (CIUS)
- EDIFACT INVOIC ist kein XML
- EDIFACT INVOIC ist voraussichtlich EN 16931 interoperabel
Detailregelungen zu EN 16913 konformen XML-Rechnungen werden von den Ländern in CIUS geregelt. Die deutsche XRechnung ist eine CIUS der europäischen Norm.
X-RechnungHandout ladenXRechnung
- Deutsche CIUS vom Norm EN 16931
- Standard zur elektronischen Rechnungsstellung
- Semantische Detaillierung der Elemente des europäischen Modells
- Kann durch Extension ergänzt werden (Unterpositionen)
- Erstellt von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT)
- Hinter KoSIT steht der IT-Planungsrat des Bundes
XRechnung ist als CIUS eine Struktur für gebräuchliche Rechnungen und Gutschriften. Für spezielle Branchen wie das Baugewerbe gibt es eine Extension, die Unterpositionen definiert.
HistorieHandout ladenHistorie
- April 2014: EU regelt Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen (2014/55/EU)
- Mai 2017: nationale Umsetzung in Deutschland – XRechnung Version 1.0
- September 2017: Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen
- Oktober 2017: Europäische Norm EN 16931
- Juli 2023: XRechnung Version 3.0
- März 2024: Wachstumschancengesetz mit der Verpflichtung von E-Rechnungen im B2B-Bereich
- Januar 2025: Inkrafttreten mit Übergangsregelungen
Das heißt, ab 01.01.2025 muss jede Firma und jeder Gewerbetreibende in der Lage sein E-Rechnungen zu erhalten, auch wenn er selbst von der Übergangsfriste Gebrauch macht. Die Rechnungen müssen aber nicht maschinell eingelesen werden. Sie können auch mit Viewern visualisiert werden.
ÜbergangsfristenHandout ladenÜbergangsfristen
- Bis Ende 2026 können B2B Umsätze noch per Papier, PDF oder EDI abgerechnet werden.
- Bis Ende 2027 können B2B Umsätze von Unternehmen unter € 800.000,- Umsatz noch per Papier, PDF oder EDI abgerechnet werden.
- Ab 2028 ist E-Rechnung für B2B Umsätze verpflichtend. Klassisches EDI wird voraussichtlich auch möglich sein.
Technologien
- XML-Schema mit der Möglichkeit XML einzubetten
- Kommunikation B2b: nicht geregelt (auch E-Mail möglich)
- Kommunikation zur öffentlichen Administration: Peppol Netzwerk
Aktuelle Warenwirtschaften können in der Regel E-Rechnungen erzeugen. Für ältere Versionen können EDI-Konverter E-Rechnungen erzeugen in der selben Verfahren wie bei EDIFACT-Rechnungen.
Beispiel
- Warenwirtschaft Sage Office Line oder Sage New Classic
- EDI LINE als EDI-Schnittstelle und Konverter nach X-Rechnung
EDI und E-Rechnungen
EDI, Digitalisierung und Logistik Consulting
Das Global EDI Team bietet:
- Beratung rund um EDI, E-Commerce, Logistik und Digitalisierung
- Erstellung von EDI-Guidelines, Konzepten und Lösungen
- Schulungen und Anpassungen
- Installation und Programmierung von Kommunikationskomponenten
- Installation von EDI LINE, CAR LINE und TRADE LINE
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